KoMMa Kommunikationstechnik-Maaß 03185 Grötsch - Dorfstraße 39 Telefon: 035601/803756
AGB's
Zurück zur Startseite
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung von AGB des Vertragspartners Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit usdrücklich widersprochen. 2. Angebot und Vertragsabschluß 2.1 Unsere Angebote können von uns bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Angebote / Bestellungen des Kunden werden von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung des Liefergegenstandes angenommen. 2.2 Vor Vertragsschluß ist der Kunde an seine Bestellung - sofern es sich um Standardware handelt - 21 Tage gebunden. Betrifft die Bestellung die Lieferung ganzer Systeme bestehend aus Hard- und/oder Software, die einer Anpassung bedürfen, so beträgt die Frist 6 Wochen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Einganges der Bestellung bei uns. 2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. 3. Änderung des Liefergegenstandes / Teilleistungen 3.1 Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behalten wir uns vor, technische Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen, wenn hierdurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird. 3.2 Zu Teilleistungen sind wir berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist. 4. Preise und Aufrechnung 4.1 Unsere Preise gelten ab Werk und beinhalten die jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültige Mehrwertsteuer. 4.2 Soll der Liefergegenstand oder die vereinbarte Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß erbracht werden, sind wir an die vereinbarten Preise gebunden. Bei längerer, von uns nicht zu vertretender Lieferfrist, sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich unsere Einkaufspreise, Herstellungs- oder Transportkosten wesentlich erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als vier Prozent, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen seit Eingang der Mitteilung über diese Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn es sich um die Erbringung wiederkehrender Wartungsleistungen handelt. 4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Liefergegenstandes einschließlich etwaiger Nebenforderungen aus dem Liefervertrag vor. 5.2 Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. 6. Verzug 6.1 Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt er uns die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. 6.2 Im Verzugsfall haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, niedrigere Zinsen zu zahlen, sofern er uns eine geringere Belastung nachweist. 7. Beanstandungen / Gewährleistung 7.1 Mängel, die offen zutage liegen, so daß sie auch dem nicht fachkundigen Kunden ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung uns gegenüber anzuzeigen. 7.2 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung. 7.3 Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände, und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände an den Kunden veräußert, so erfolg die Lieferung mit einem Gewährleistungsanspruch von 12 Monaten. 7.4 Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Kunden oder einen Dritten entstanden sind. 7.5 Nimmt uns der Kunde auf Gewährleistung in Anspruch, und stellt sich heraus, daß ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht z.B. Anwendungsfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat. 7.6 Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Kunden übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen ihm zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Soweit dem Kunden zumutbar, sind wir zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so hat der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des vereinbarten Preise oder im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften einen Anspruch auf Schadenersatz. 8. Schadenersatz wegen Nichterfüllung Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 15% der Auftragsumme vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.